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Welche Personen sind, berechtigt für den Wohnberechtigungsschein?

Grundsätzlich ist das Jahres-Einkommen ausschlaggebend dafür, wer in den Genuss eines solchen Scheines kommt. Bei einem Einpersonenhaushalt darf die Grenze von 12.000 Euro, bei einem Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind darf man noch mal 500 Euro pro Jahr … Weiterlesen

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